CSD Unternehmens­beratung GesmbH

Rechtliche Hinweise & Datenschutz

Impressum

Impressums- und Offenlegungspflicht

  • gemäß Novelle vom Juli 2005 Mediengesetz (MedienG) und gem. E-Commerce-Gesetz (ECG); für die Republik Österreich.

  • Betreiber der Homepage: CSD Unternehmensberatung GesmbH
  • (Alleingesellschafter Michael Gredler)
  • Ladungsfähige Anschrift: Kaplanstraße 2, A-6063 Rum b. Innsbruck
  • Geschäftsführer und verantwortlich für diese Homepage: Mag. Michael Gredler
  • Erreichbarkeit: Tel. +43 (0) 512 585 181 und gf\at/csd-ub.at
  • Firmenbuchnummer: FN 206359w
  • Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
  • Gesetzliche Interessensvertretung: Wirtschaftskammer Österreich: https://www.wko.at
  • Zugehöriger Berufsverband: Wirtschaftskammer Tirol
  • Fachgruppe: Unternehmensberatung und Datenverarbeitung
  • Gesetzliche Berufsbezeichnung: Unternehmensberater
  • Berufsbezeichnung wurde verliehen in: Österreich
  • UID-Nummer: ATU 51453207

  • Rechtliche Grundlage der Tätigkeit: Österreichische Gewerbeordnung in der jeweils gültigen Fassung
  • Österreichische Rechtsvorschriften kostenlos zugänglich unter https://www.ris.bka.gv.at/
  • Informationspflicht lt. §5 Abs.1 E-Commerce-Gesetz:
    Grundlegende Richtung "Blattlinie": Diese Homepage dient zur Information über Dienstleistungen/Produkte der Firma CSD Unternehmensberatung GesmbH und hat somit rein wirtschaftlichen Charakter.

  • Wichtiger Hinweis:
    Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Erstellung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere(n) ich(wir) mich(uns) ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und mache(n) mir(uns) diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage und den damit direkt verknüpften Seiten angebrachten Links.

  • Link zu den für den Sitz des Unternehmens (Österreich) geltenden Pflichtangaben:
    https://firmen.wko.at/

Webdesign

Ingrid Striednig

Cookies

Diese Website verwendet keine Cookies.

Bilder und Grafiken

Pixabay, dotshock/123rf.com, Ingrid Striednig, KOMPASS-Karten-GmbH, CSD Unternehmensberatung GesmbH

Schriftart

"KoHo" unter Open Font License



Impressum  

Datenschutzerklärung


Für die Nutzung dieser Website und die damit verbundene Erhebung und Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten kommt die vorliegende Datenschutzerklärung zur Anwendung.
Bei jedem Zugriff auf diesen Webauftritt übermittelt Ihr Computer oder Ihr Smartphone insbesondere folgende Informationen, um Ihnen den Besuch der Website zu ermöglichen:

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser und Browsereinstellungen
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware

Die IP-Adresse Ihres Computers wird dabei nur für die Zeit Ihrer Nutzung der Website gespeichert und im Anschluss daran gelöscht oder durch Kürzung anonymisiert, ausgenommen eine längere Speicherung ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit bzw. Sicherheit des Webauftritts zu gewährleisten (z.B. bei Internet-Attacken).

Cookies

Diese Website verwendet keine Cookies.

Google Maps

Diese Website benutzt Google Maps nicht.

Google Analytics

Diese Website benutzt Google Analytics nicht.

Social Media Plugins

Diese Website benutzt keine Social-Media Plugins.

Technische Schutzmaßnahmen

Aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor Gefahren bei Datenübertragungen sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte, wurden ergriffen. Insbesondere findet bei diesem Webauftritt eine verschlüsselte Übertragung mittels SSL (Secure Socket Layer) bzw. TLS (Transport Layer Security) statt.

Datenschutzrechtliche Verantwortung

Datenschutzrechtlich verantwortlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist CSD Unternehmensberatung GesmbH, Kaplanstr. 2, A-6063 Rum bei Innsbruck

Information gemäß Art 13 DSGVO

Wenn Sie Nachrichten an uns richten, verarbeiten wir die darin enthaltenen personenbezogenen Daten, die Sie uns überlassen haben, stets nur für den Zweck, der sich aus dem Inhalt der Nachricht ergibt.

Handelt es sich dabei um eine Zustimmung gem. Art 6 Abs 1 lit a DSGVO, so verarbeiten wir die von Ihnen übermittelten personenbezogene Daten mit Ihrer Erlaubnis, solange Sie diese aufrecht erhalten wollen und bewahren die personenbezogenen Daten längstens aber für die Zeit von sieben Jahren auf, wenn Sie die Erlaubnis nicht vorher zurückziehen. In diesem Fall löschen wir Ihre Daten unverzüglich nach Einlangen Ihrer diesbezüglichen Willenserklärung bei uns.

Handelt es sich um eine konkrete Frage nach Leistungen unseres Unternehmens, die wir üblicherweise mit einer Auskunft, einem Angebot oder auch abschlägig beantworten, so ist die Verarbeitung gem. Art 6 Abs 1 lit b DSGVO im Sinne einer vorvertraglichen oder vertraglichen Maßnahme notwendig. In diesem Fall behalten wir uns im Einzelfall vor, Informationen mit unseren Vertragspartnern zu teilen, soweit das für die Beantwortung Ihrer Anfrage notwendig ist. Nach Ablauf von sieben Jahren löschen wir den Vorgang und die damit verbundenen personenbezogenen Daten, es sei denn, eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist noch aufrecht.

In allen anderen Fällen erhalten Sie eine separate Information gem. Art 13 DSGVO von uns.

Rechte von Betroffenen

Betroffene haben durch die Datenschutzgrundverordnung garantierte Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Widerruf, Datenübertragung und Löschung, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von der Verantwortlichen innerhalb der vorgesehenen Fristen erfüllt werden. Darüber hinaus haben Betroffene ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde.

Datenschutzerklärung  

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der CSD Unternehmensberatung GesmbH, hier nachstehend als „CSD-UB“ bezeichnet

(Präambel Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit)
(1) Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind integrierender Bestandteil von Dienstleistungs- oder Werkverträgen, die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch CSD-UB in den unter anderem im Berufsfeld der Unternehmensberater dargestellten Beratungsbereichen im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben sowie für sonstige Leistungen der CSD-UB.

(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
(3) CSD-UB ist berechtigt, den Auftrag durch Mitglieder der Geschäftsführung, durch unselbstständig beschäftigte MitarbeiterInnen oder von selbstständigen/gewerblichen/ freiberuflichen Kooperationspartnern (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Es besteht jedenfalls kein Anspruch des Auftraggebers, auf Zusammenarbeit mit einer bestimmten Person.
(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
(5) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der CSD-UB auch ohne derer besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Berater bekannt werden.
(6) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und CSD-UB bedingt, dass die Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informiert werden.
(7) CSD-UB hat das Recht (aber nicht die Pflicht), Auftraggeber in seiner Referenzliste anzuführen. Über den genauen Umfang der Kundenbeziehung wird Dritten keine Auskunft erteilt, das Anführen des Geschäftsbereiches,dem die Kundenbeziehung zuzuordnen ist, ist jedoch statthaft.

(Geltungsbereich und Umfang)
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle von CSD-UB durchgeführten Geschäfte. Hinsichtlich Geschäften mit Konsumenten, deren ordentlicher Wohnsitz in Österreich ist, gelten die Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes vorrangig zu den hier genannten. Allfällige Einkaufsbedingungen gewerblicher Kunden gelten nur nachrangig zu den hier genannten Bedingungen und jedenfalls nur insoweit, als dass sie diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" nicht widersprechen. Andernfalls kommt ein gültiger Auftrag nicht zustande.
(2) CSD-UB ist in verschiedenen Geschäftsfeldern tätig, die von ihrer spezifischen Ausprägung her unterschiedliche Bedingungen erfordern. Mit diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" wird dem Umstand insoweit Rechnung getragen, als dass die für alle unterschiedlichen Betätigungsfelder vorgesehenen Spezialbedingungen integrierter Bestandteil dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind. Es ergibt sich daraus die Gültigkeit dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" samt der hier für einzelne Bereiche angeführten Ausprägungen. Bei Überschneidungen gelten auch mehrere Bereiche aus diesen Geschäftsbedingungen übergreifend.

(Allgemeines Abwerbeverbot, Verbot der Einstellung von Personal der CSD-UB)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Dauer der Inanspruchnahme von Leistungen durch CSD-UB und bis zu einem Jahr nach der letzten von CSD-UB durchgeführten Leistung, auf die Abwerbung oder Einstellung von Personal der CSD-UB Unternehmensberatung GesmbH zu verzichten, widrigenfalls sich daraus ein sofort fälliger Pönaleanspruch von einem Bruttojahresgehalt des/der betroffenen Mitarbeiters/in zuzüglich allfälliger Lohnnebenkosten für CSD-UB ergibt.

(Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand)
(1) Für jeden Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österr. Recht.
(2) Erfüllungsort ist Innsbruck
(3) Für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung gilt Innsbruck, Österreich als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Einvernehmliche Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen jedenfalls der Schriftlichkeit und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner.
(5) In Angeboten genannte Änderungen dieser Bedingungen gelten nur für die ausdrücklich genannten Bereiche vorrangig.



Für alle Beratungsaufträge gilt zusätzlich

§ 1 Umfang des Beratungsauftrags (1) Der Umfang des Beratungsauftrags wird vertraglich vereinbart.

§ 2 Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeits-Erklärung (1) Siehe dazu Präambel (5)

§ 3 Sicherung der Unabhängigkeit (1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
(2) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und MitarbeiterInnen der CSD-UB zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. Angebote seitens der Kooperationspartner und MitarbeiterInnen der CSD-UB auf Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

§ 4 Berichterstattung (1) CSD-UB verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer MitarbeiterInnen und gegebenenfalls auch die ihrer Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten.

§ 5 Schutz des geistigen Eigentums der CSD-UB / Urheberrecht / Nutzung (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von CSD-UB, ihren MitarbeiterInnen und Kooperationspartnern erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art der CSD-UB an Dritte derer schriftlichen Zustimmung. Eine Haftung der CSD-UB Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen der CSD-UB zu Werbezwecken ohne vorherige Absprache mit CSD-UB durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die CSD-UB zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
(3) Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum der CSD-UB sind, gilt die Werknutzungsbewilligung an denselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang.

§ 6 Mängelbeseitigung und Gewährleistung (1) CSD-UB ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende, nachvollziehbare Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen.
(2) Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung von CSD-UB.
(3) Soweit Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des § 7.

§ 7 Haftung (1) CSD-UB und ihre MitarbeiterInnen handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. CSD-UB haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen oder sonstige Dienstleister.
(2) Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines Daten verarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes durchgeführt und der Auftraggeber hievon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als an den Auftraggeber abgetreten.
(3) Leistungen von CSD-UB werden ausschließlich nach fachlichen (nicht nach juristischen) Gesichtspunkten erbracht, was insbesondere auch für alle schriftlichen Dokumente gilt, die CSD-UB dem Auftraggeber in elektronischer oder Papierform übergibt. Werden Teile oder dieser Dokumente oder Dokumente als Ganzes vom Auftraggeber verwendet, so ist ihm bewusst, dass er zur Herstellung von Rechtssicherheit diese von seiner rechtsfreundlichen Vertretung oder einer allenfalls vorhandenen Rechtsabteilung auf deren juristischen Gehalt überprüfen lassen muss. Eine Haftung für entstandene Schäden gegenüber CSD-UB ist jedenfalls ausgeschlossen.

§ 8 Verpflichtung zur Verschwiegenheit (1) CSD-UB, ihre MitarbeiterInnen und die hinzugezogenen MitarbeiterInnen und Kooperationspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
(2) Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die CSD-UB schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
(3) CSD-UB darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(4) Die Schweigepflicht der Beratungsunternehmung, ihrer MitarbeiterInnen und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrages fort. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
(5) CSD-UB ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. CSD-UB gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Österr. Datenschutzgesetzes (DSG 2000) die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses bzw. ggf. die Einhaltung von Gesundheitstelematikgesetz und -verordnung der Republik Österreich.
(6) Der CSD-UB überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden dem Auftraggeber auf Aufforderung zurückgegeben, andernfalls nach spätestens drei Jahren vernichtet.

§ 9 Honoraranspruch (1) CSD-UB hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber.
(2) Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gebührt CSD-UB gleichwohl das bisher aufgelaufene Honorar.
(3) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der CSD-UB einen wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber ihre bisherigen Leistungen verwertbar sind.
(4) Die Beanstandung der Arbeiten der CSD-UB berechtigt nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.
(5) Im Falle von Zahlungsverzug steht CSD-UB das Recht zu, vereinbarte Termine über weitere Leistungserbringungen wahrzunehmen, gänzlich abzulehnen oder nach hinten zu verschieben und zwar ohne, dass daraus ein Anspruch des Auftraggebers gegen CSD-UB entsteht.

§ 10 Honorar, Spesen, Zahlungsfrist, Folgen des Versäumnisses (1) Das Honorar wird im Beratungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und CSD-UB vereinbart. Als Beratungsvertrag gilt die Annahme eines CSD-UB-Angebots durch den Auftraggeber und die darauf folgende Auftragsbestätigung durch CSD-UB. Die Leistungsaufzeichnungen von CSD-UB sind Basis für monatliche Honorarabrechnungen.
(2) Die vereinbarten Honorare gelten für Arbeitszeiten an Werktagen zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten geleistete Arbeiten werden mit 50% Zuschlag bzw. 100% Zuschlag (Sonn- und Feiertag) berechnet, ausgenommen es wurden Pauschalhonorare vereinbart.
(3) Wertsicherung: Das Honorar ist wertgesichert und wird zumindest einmal jährlich dem Kaufkraftverlust entsprechend angepasst.
(4) Wenn nicht im Angebot anders angegeben gilt: Für Verrichtungen außerhalb von Innsbruck gebührt CSDUB Reisekostenvergütung (Flug-Economy, Bahnfahrt 1. Klasse und ggf. Spesen eines Mittelklassehotels) nach Belegkopie ohne Aufschlag. Gegebenenfalls kommen Kosten eines Mietwagens (Mittelklasse) oder bei Verwendung eines Kraftfahrzeugs Kilometergelder im Ausmaß von EUR 0,50/km zzgl. gesetzlicher MwSt. zur Anrechnung. Für allfällig im Mietwagen oder im eigenen Fahrzeug Mitreisende wird kein Zuschlag bzw. keine fahrpreisähnliche Gebühr erhoben und ist kein über die gesetzliche Haftung des Fahrers hinausgehender Anspruch gegen CSD-UB durchsetzbar. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss einer Insassenunfallversicherung. Solche Mitfahrten sind jedenfalls keine entgeltlichen oder Taxifahrten weil die Mitreise ohne diesbezügliche Kosten für den Transportierten oder dessen Auftraggeber erfolgt. Mangels gesonderter Einzelanweisung obliegt CSD-UB die Wahl der jeweils am wirtschaftlichsten scheinenden Verkehrsmittel.
(5) Warte- und Reisezeiten werden grundsätzlich zum halben Stundensatz abgerechnet. Im Falle der nötigen Übernachtung werden Reisezeiten vor Ort nur zwischen Arbeitsort und Hotel berechnet.
(6) Honorarnoten sind binnen 10 Tagen ab Erhalt netto Kassa fällig.
(7) Die Fälligkeitszinsen bei Zahlungsverzug werden mit 5% per anno angesetzt. Alle (somit auch vorprozessuale) Kosten und Spesen der Zahlungseintreibung werden vom Auftraggeber getragen.

Für die Lieferung des kostenpflichtigen "Daisi Security Awareness Letters" gilt zusätzlich

§ 1 Werknutzungsbewilligung (1) Mit dem Zustandekommen des Auftrags erwirbt der Auftraggeber eine Werknutzungsbewilligung für den DAISI Security Awareness Letter innerhalb des eigenen Unternehmens bzw. der Unternehmensteile oder Organschaften für die diese Werknutzungsbewilligung erworben wurde, in ausgedruckter Form für MitarbeiterInnen, als E-Mail oder durch Einstellen auf einer nur für MitarbeiterInnen erreichbaren Intranetplattform zu verteilen. Eine weitere Veröffentlichung (ausgenommen durch Aushang – in Papierform/Plakat oder einem elektronischen Äquivalent – innerhalb der Betriebsräumlichkeiten) ist nicht Vertragsgegenstand und muss daher unterbleiben. Insbesondere ist es untersagt, die Werknutzung auf eigene Kunden – Ausnahmen siehe § 4 bc) – oder Lieferanten oder die Öffentlichkeit auszudehnen.
(2) Die Werknutzungsbewilligung erstreckt sich auch auf das Einstellen bereits verteilter DAISI Security Awareness Letters in weiterhin intern abrufbare Archive. Die Bewilligung zur Nutzung aller DAISI Security Awareness Letters endet jedenfalls mit Ablauf des diesbezüglichen Vertragsverhältnisses mit CSD-UB. Eine unberechtigte Nachnutzung kann Schadenersatzansprüche von Seiten der Rechteinhaber von Grafiken, begründen. Siehe dazu auch §3 (c).

§ 2 Lieferung ‒ Distribution (1) Der numerische Umfang der Lieferung (Beginn der ersten Auslieferung, Anzahl der zu liefernden Exemplare im Vertragszeitraum, Sprachvarianten) und der Lieferintervall werden vertraglich vereinbart. Der Auftraggeber hat kein Recht zur Einflussnahme auf die ausgelieferten Texte und Bilder. Ausnahmen siehe § 3. CSD-UB ist es ausdrücklich erlaubt, fallweise und anlassbezogen auch Kopien oder textähnliche Ausführungen bereits erschienener DAISI Security Awareness Letters auszuliefern, wenn aktuelle Bedrohungen der Informationssicherheit dies opportun erscheinen lassen.
(2) Die Lieferung gilt als erfolgt mit der jeweiligen Absendung des bestellten DAISI Security Awareness Letters innerhalb der vorgesehenen Lieferwoche an die vom Auftraggeber bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Für die betriebsinterne Verteilung ist allein der Auftraggeber zuständig.
(3) In Fällen von Lieferverzug durch höhere Gewalt (E-Mail kann nicht abgesendet oder nicht zugestellt werden) werden die Vertragspartner in Kontakt treten, um entsprechende Lösungen voranzutreiben.
(4) In Fällen von Lieferverzug aus anderen Gründen wird CSD-UB eine angemessene Nachfrist von nicht unter vier Wochen zur Aufnahme der weiteren Lieferungen zugestanden, die der Auftraggeber schriftlich einfordern muss. Im Falle des Lieferverzugs werden von CSD-UB die nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes gelieferten Awareness-Letters an das Ende der Lieferperiode angehängt. Bei Annahmeverzug durch welche technischen oder sonstigen Gründe auch immer gilt das nicht. Weiter reichende Ersatzansprüche seitens des Auftragebers entstehen nicht.

§ 3 Urheberrechte ‒ Bildrechte (1) DAISI Security Awareness Letter ist ein Medium (Werk), das aus mehreren urheberrechtlich geschützten Teilen besteht:
a) Titelschutz: Für die Namen bzw. für die von CSD-UB verwendeten Namenskombinationen mit „DAISI“, bzw. „DAISI Security Awareness Letter“ oder „DAISI Management-Letter“ beansprucht CSD-UB Titelschutz.
b) Textinformation: Das Urheberrecht liegt bei CSD-UB. Dem Auftraggeber ist jedoch textliche Anpassung und redaktionelle Änderung der Inhalte in eigener Verantwortung gestattet. Ausnahmen siehe c).
c) enthaltene Bilder/Cliparts: Für die ab 2010 verwendete DAISI-Bilder, Fotos, Cliparts usw. besitzt CSD-UB Werknutzungsbewilligungen durch Lizenzen der jeweiligen Rechteinhaber bzw. können fallweise auch gemeinfreie Werke verwendet werden. CSD-UB liefert mit DAISI-Produkten so genannte „Werke“, also einzigartige Kombinationen von Bild und Text oder ausschließlich Texte. Die Nutzung von Bildern in anderen Zusammenhängen könnte ein neues „Werk“ begründen und damit die Rechte der Bildinhaber verletzen, wofür CSD-UB keine Haftung übernehmen kann. Der Auftraggeber wird CSD-UB von allen diesbezüglichen Forderungen seitens der Rechteinhaber schadlos halten. CSD-UB vergibt keine wie immer gearteten Subrechte an der Nutzung der Bilder und Texte außerhalb des gelieferten Werkes.

§ 4 Varianten und betriebsindividuelle Inhalte (1) CSD-UB bietet diverse Varianten und Individualisierungsmöglichkeiten des DAISI Security Awareness Letters an
a) üblicherweise ohne Aufpreise oder Abschläge nach Maßgabe des indiviuellen Angebots
aa) Auslieferung als html oder Textdatei ohne Grafikeinbindung
ab) Auslieferung als pdf-Datei
ac) Auslieferung mit textlicher Anpassung des Templates
ad) Auslieferung mit CSD-UB-Logo oder ohne Logo
b) gegen entsprechende Aufpreise (je nach Möglichkeit der Einbindung)
ba) Auslieferung mit Firmenlogo und/oder im Corporate-Design des Auftraggebers
ba) Auslieferung in professionell übersetzten Fremdsprachen
bb) Auslieferung mit betriebsindividuellen Inhalten nach separater Absprache
bc) Auslieferung (auch) in einer für KundInnen des Auftraggebers geeigneten Version und andere gemäß separater Vereinbarung.
Für alle Änderungen gilt, dass diese nur angenommen werden können, wenn sie mit dem von CSD-UB verwendeten technischen Equipment für die Produktion und Auslieferung der DAISI Security Awareness Letters kompatibel sind.

§ 5 Werknutzungsgebühr, Rechnungslegung, Zahlung, Folgen des Zahlungsverzugs (1) Die Werknutzung – siehe §1 – ist an die Zahlung einer entsprechenden Gebühr gebunden, die sich an der Anzahl der LeserInnen des DAISI Security Awareness Letters orientiert. Nachdem der DAISI Security Awareness Letter zur Steigerung des Bewusstseins aller MitarbeiterInnen gedacht ist, erfolgt keine Einschränkung der Zahl der Leser auf die Zahl der User. Vielmehr soll im Unternehmen zB durch Aushang das Sicherheitsbewusstsein die Security-Awareness ALLER MitarbeiterInnen gesteigert werden. Deshalb ist nicht die Userzahl von IT-Geräten für die Bemessung der Werknutzungsgebühr ausschlaggebend, sondern die Gesamtanzahl der MitarbeiterInnen. Aus dieser Zahl ermittelt sich (aus dem jeweiligen Angebot an den Auftraggeber ersichtlich) eine jährliche Werknutzungsgebühr, die zusätzlich durch den Lieferintervall beeinflusst wird.
(2) Aufgrund eines Auftrags an CSD-UB, der zu seiner Rechtswirksamkeit der Zustimmung (Auftragsbestätigung) durch CSD-UB bedarf, wird die Rechnungssumme in Form einer Jahresgebühr ermittelt und an den Auftraggeber fakturiert. DAISI Security Awareness Letters werden grundsätzlich gegen Zahlung der Jahresgebühr bei Rechnungslegung zu Beginn des Lieferzeitraums ausgeliefert. Zahlungsverzug trotz erfolgloser Mahnung berechtigt CSD-UB nach Ablauf von 14 Tagen ab Fristversäumnis zur Einstellung von Lieferungen ohne dass damit ein Ersatzanspruch gegen CSD-UB begründet würde. Frühestens eine Woche nach Eingang der Zahlung wird die ordnungsgemäße Lieferung wieder aufgenommen. Entsprechende Fehlzeiten durch Nichtauslieferung werden an den ordnungsgemäß vereinbarten Bezugszeitraum angehängt; es besteht kein Erstattungsanspruch gegen CSD-UB.

Stand Mai 2021

Ihr Berater für Informationssicherheit und Datenschutz

CSD Unternehmensberatung GesmbH
6063 Rum/Innsbruck, Österreich → Anfahrt  +43 (0)512 585 181  gf@csd-ub.at

»